Auszug aus dem Organisationsreglement
Aufgaben
Aufgaben | Art. 2 Die Burgergemeinde Belp erfüllt alle in Art. 112 Abs. 2 des Gemeindegesetzes aufgezählten Aufgaben. Sie kann zudem alle Aufgaben wahrnehmen, die nicht von der Einwohnergemeinde, deren Unterabteilungen, vom Kanton oder vom Bund abschliessend beansprucht werden. |
Organisation
Organe | Art. 3 Die Organe der Burgergemeinde sind:
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Rechte
Stimmrecht | Art. 5 Stimmberechtigt in der Burgergemeinde sind alle im Gemeindegebiet Belp wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Burgerinnen und Burger. |
Information | Art. 6 Die Burgerinnen und Burger haben Anspruch auf Information, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. |