Auszug aus dem Organisationsreglement

Aufgaben

AufgabenArt. 2 Die Burgergemeinde Belp erfüllt alle in Art. 112 Abs. 2 des Gemeindegesetzes aufgezählten Aufgaben.
Sie kann zudem alle Aufgaben wahrnehmen, die nicht von der Einwohnergemeinde, deren Unterabteilungen, vom Kanton oder vom Bund abschliessend beansprucht werden.

Organisation

Organe

Art. 3 Die Organe der Burgergemeinde sind:
  • die Stimmberechtigten,
  • der Burgerrat,
  • die Rechnungsprüfungskommission,
  • die Kommissionen, soweit sie entscheidbefugt sind,
  • das zur Vertretung der Burgergemeinde befugte Personal.
 

Rechte

Stimmrecht

Art. 5 Stimmberechtigt in der Burgergemeinde sind alle im Gemeindegebiet Belp wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Burgerinnen und Burger.
InformationArt. 6 Die Burgerinnen und Burger haben Anspruch auf Information, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.

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