Orga­ni­sa­tion der Burgergemeinde

Burgergemeindeversammlung
Die Burgergemeindeversammlung als oberstes Organ versammelt sich ordentlicherweise zweimal im Jahr zur Behandlung und Genehmigung von Verwaltungsrechnung und Voranschlag, zur Wahl ihrer Behördenvertreterinnen und Behördenvertreter.
Weiter befindet die Gemeindeversammlung u.a. über Burgerrechtsaufnahmen, Änderung von Gemeindereglementen und über Sachgeschäfte, die ausserhalb der Finanzkompetenz des Burgerrates liegen.

Burgergemeinderat
Der Burgergemeinderat setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und vier Mitgliedern. Er vertritt die Burgergemeinde nach aussen und führt die ihm übertragenen Geschäfte. Der Burgergemeinderatspräsident hat die Aufsicht über die Verwaltung mit den vier Bereichen: Forstbetrieb, Forsthaus, Finanzen und Liegenschaften.

Sekretariat
Die Sekretärin berät den Burgerrat, nimmt die Sekretariatsarbeiten für die Versammlung und den Burgergemeinderat wahr. Sie führt die Administration sowie die Geschäftsverwaltung der Burgergemeinde..

Organigramm