Miet­be­din­gun­gen /​AGB

Mietbedingungen / Allgemeinde Vertragsbestimmungen (AGB)
Forsthaus Weierboden, Weierbodenweg 100, 3124 Belpberg

Die Burgergemeinde Belp vermietet das Forsthaus nur an volljährige Personen und juristische Personen. Jugendliche unter 18. Jahren sowie Schulklassen dürfen das Forsthaus nur in Begleitung einer volljährigen Person mieten, welche in diesem Fall als Mieter auftreten muss. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt die Mieterschaft die Einhaltung der vorgenannten Auflagen.


Übernahme/Rückgabe
Die Schlüsselübergabe erfolgt gegen Vorweisung der Zahlungsbestätigung. Zusätzlich ist bei Übernahme des Forsthauses eine Depotgebühr von CHF 50.- bar zu entrichten, welche der Mieterschaft nach ordnungsgemässer Rückgabe der Mietsache zurückerstattet wird.


Rücktritt vom Vertrag
Wer später als 2 Monate vor dem Belegungstag vom Vertrag zurücktritt, schuldet 50 % des Mietpreises. Wer später als 10 Tage vor dem Belegungstag vom Vertrag zurücktritt, schuldet den gesamten Mietpreis.


Rückgabe
Die Mieterschaft verpflichtet sich, die Mietsache gereinigt und ordnungsgemäss zurückzugeben. Insbesondere sind die benutzten Räumlichkeiten inkl. Küche/WC, Cheminée und Kaminofen, Geräte wie Kochherd, Kühlschrank, Backofen, Kaffeemaschine sowie die Aussenanlagen inkl. Grillstelle zu reinigen. Benutztes Besteck und Geschirr sind abzuwaschen und an den ursprünglichen Ort zurückzulegen.

Der Schlüssel der Mietsache ist nach der Rückgabe der zuständigen Person persönlich abzugeben. Die Mieterschaft haftet für einen Verlust des Schlüssels.


Allgemeine Vertragsbestimmungen
Die Mieterschaft anerkennt die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbestimmungen:

Innenbereich

  • Zur Mietsache gehört eine voll funktionstaugliche Küche inkl. Geschirrspüler und 2 Kühlschränke. Die Kosten dafür sowie für Strom, Wasser, Beleuchtung etc. sind im Mietpreis inbegriffen.
  • Küchentücher sind selber mitzubringen.
  • Eine Nespresso Kaffeemaschine mit Doppel-Brühsystem für die parallele Zubereitung von zwei Kaffees oder Espressi steht zur Verfügung. Der Kaffee kann bei der Forsthausverwaltung bezogen werden.
  • Der anfallende Abfall ist in die bereitstehenden, bei der Übernahme erhaltenen Kehrichtsäcke zu deponieren und gemäss den Weisungen der Forsthausverwaltung zu entsorgen.
  • Die Mieterschaft hat beschädigte Gegenstände der Forsthausverwaltung zu melden und zum Wiederbeschaffungswert zu vergüten.
  • Die Fenster sind zu schliessen und die Storen herunterzulassen. Bitte die Lichter löschen und die Mietsache nach Gebrauch abschliessen.
  • Es ist nicht gestattet, Stühle und Tische des Forsthauses im Aussenbereich zu benützen.
  • Tische sind durch Tischtücher abzudecken.
  • An der Mietsache darf nichts verändert werden. Allfällige Markierungen oder Beschmückungen (z.B. Ballons, Bänder etc.) sind vor Rückgabe vollständig zu entfernen. Die Verwendung von Reisszwecken, Nägeln, Leim etc. ist untersagt.
  • Die Mieterschaft hat für Ruhe und Ordnung zu sorgen und haftet für Beschwerden jeglicher Art.
  • Bei öffentlichen Anlässen mit Bewirtung gegen Entgelt sind die Bestimmungen des Gastwirtschaftsgesetzes einzuhalten. Für eine allfällige Überzeitbewilligung hat die Mieterschaft selbst besorgt zu sein. Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung für fehlende Bewilligungen oder bei Missachtung von gesetzlichen Bestimmungen ab.
  • Die Vermieterin haftet nicht für Unfälle von Personen in der Mietsache oder angrenzendem Wald oder allfälligen Schäden an abgestellten Fahrzeugen.
  • Die Mieterschaft verpflichtet sich, den Anordnungen der Forsthausverwaltung Folge zu leisten.
  • Der Burgergemeinderat der Burgergemeinde Belp oder die Forsthausverwaltung behält sich jederzeit die Kontrollmöglichkeit während der Mietdauer vor.

Aussenbereich

  • Die Durchgangsstrasse Weierboden-Kiefern ist freizuhalten. Die Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu parkieren.
  • Die Aussenanlagen des Untergeschosses des Forsthauses sind freizuhalten und sind von der Mietsache ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Zum Forsthaus, der Grillstelle und den gesamten Anlagen sowie zum angrenzenden Wald ist grösste Sorgfalt zu tragen. Die Mieterschaft haftet für alle verursachten Schäden.
  • Die Vermieterin stellt der Mieterschaft Holz für die Feuerstellen zur Verfügung.
  • Tische und Bänke für den Aussenbereich stehen zur Verfügung.
  • Nach 22.00 Uhr ist das Abbrennen von Knallfeuerwerk untersagt.
  • Nach 22.00 Uhr ist Musik aller Art ausserhalb der Räumlichkeiten auf eine vernünftige Lautstärke zu reduzieren. Hinweis zur Nachtruhe: Wer durch Lärm (sofern sich jemand gestört fühlt) und Geschrei die Nachtruhe stört, kann mit Busse oder Haft bestraft werden (EG zum StGB Art. 15).

Belp, 01.01.2025 / Burgergemeinde Belp / PDF Mietbedingungen/AGB